doctari safety: Richtiges Handeln bei Arbeits- und Wegeunfällen
Für doctari zählen Gesundheitsschutz, präventive Unfallverhütung und Mitarbeitendensicherheit am Arbeitsplatz uneingeschränkt zu den wichtigsten Unternehmenszielen. Wir wollen, dass Sie gesund bleiben und sicher zum Einsatz und wieder zurück nach Hause kommen.
Arbeitsunfälle können im beruflichen Alltag leider immer wieder vorkommen, auch wenn alle Sicherheitsmaßnahmen vorhanden und bekannt sind. Doch wie sollten Sie handeln, damit Ihr beruflicher Unfallversicherungsschutz auch bei Spätfolgen aufrechterhalten wird? Was ist der Unterschied zwischen Arbeits- und Wegeunfällen? Diese und weitere Fragen möchten wir mithilfe des folgenden FAQ beantworten.
Auf einen Blick
So verhalten Sie sich richtig!
Dokumentation
Dokumentieren Sie den Unfall im Verbandsbuch.
Hier als PDF zum Runterladen.
Durchgangsarzt aufsuchen
Sollten Sie ärztliche Behandlung benötigen, gehen Sie zum nächsten Durchgangsarzt.
Arbeitsunfall melden
Informieren Sie doctari schnellstmöglich über einen Arbeitsunfall:
dispo@doctari.de (Ärztinnen/Ärzte)
dispo-pflege@doctari.de (Pflegekräfte)
Ausführliche Informationen
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit oder auf Arbeits- und Dienstwegen erleiden. Es muss also ein ursächlicher Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit bestehen. Arbeits- und Wegeunfälle fallen unter den Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften, der über doctari für Sie gewährleistet wird.
Auf dem Hinweg und auf dem Rückweg zur Arbeitsstelle sind die Mitarbeitenden über den jeweiligen Unfallversicherungsträger versichert. Hierbei ist nicht entscheidend, welches Fortbewegungsmittel genutzt wird.
Jeder Unfall sollte von Ihnen mithilfe des Verbandbuches (hier als PDF) dokumentiert und schnellstmöglich an doctari gemeldet werden. Sollten Sie ärztliche Behandlungen benötigen, ist ein Durchgangsarzt aufzusuchen. Nur die Klinik über den Unfall zu informieren reicht nicht aus, da diese im Bereich der Unfallversicherung nicht für Sie zuständig ist. Je länger mit der Meldung gewartet wird, desto schwieriger ist eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft durchzusetzen.
Der Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften kann nur bestehen, wenn diese von Ihrem Unfall Kenntnis erlangen. Ein Bagatellunfall (bspw. Stich-/Schnittverletzung) muss im ersten Augenblick nicht zwangsläufig zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann jedoch schwerwiegende Spätfolgen nach sich ziehen. Diese Spätfolgen werden nur anerkannt, wenn der ursprüngliche Unfall ausreichend dokumentiert/gemeldet worden ist.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie zunächst die gewohnte Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft und zahlt u. a. Verletztengeld. Neben dem Verletztengeld, das bei einem Arbeitsunfall mit Langzeitfolgen den Lebensunterhalt sichern soll, besteht auch die Möglichkeit, Kosten in Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen erstattet zu bekommen. Dazu zählen unter anderem:
- die Umrüstung eines Kfz,
- die Umgestaltung der Wohnung oder eines Arbeitsplatzes,
- spezielles Schuhwerk, Rollstühle,
- Fahrtkosten zu Behandlungen sowie
- Verletztenrente, wenn nach Ende der Arbeitsunfähigkeit weiterhin größere Einschränkungen durch die Unfallfolgen bestehen.
Ja! Sollten sich Unfälle auf Dienstreisen ereignen, bezeichnet man diese als Wegeunfälle. Für die Fahrt zum Arbeitsplatz hat der Versicherte die freie Wahl bezüglich Fahrstrecke und Verkehrsmittel. Allerdings darf er von der gewählten Strecke nicht abweichen oder die Fahrt für private Aktivitäten unterbrechen. Für diese Zeiträume der Abweichungen und private Aktivitäten erlischt der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft.
- doctari Ärzte ANÜ GmbH: Verwaltungsberufsgenossenschaft, Berlin
- doctari Med ANÜ GmbH: Verwaltungsberufsgenossenschaft, Berlin
- doctari Pflege ANÜ GmbH: Verwaltungsberufsgenossenschaft, Hamburg
- doctari Fachpflege GmbH: Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg